Kostenpflichtiges Wertgutachten erstellen
Im Unterschied zur Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen, handelt es sich bei einem Wertgutachten um eine kostenpflichtige Bewertung. Wie bei der Immobilienbewertung wird auch beim Wertgutachten der Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Allerdings sind die Anforderungen an die Form des Wertgutachtens höher, da es vor Gericht Bestand haben muss. Deshalb ist die Erstellung eines Wertgutachtens aufwendiger (umfasst etwa 20-30 Seiten) und dauert oftmals 2 bis 4 Wochen.
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Gründe für die Erstellung eines Wertgutachtens
Zur Beauftragung eines kostenpflichtigen Wertgutachtens gibt es folgende Gründe:
- Kauf- oder Verkauf von Immobilien
- Bei Testamenten und Schenkungen
- Vermögensauseinandersetzungen, z.B. Scheidung, Erbschaft
- Dokumentation des Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt
- Zwangsversteigerungen
- Zur Feststellung von Betriebsvermögen
Wenn Sie mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Verkehrswert einer Immobilie rechnen, ist insbesondere ein Verkehrsgutachten sinnvoll. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie sich im Verlauf einer Erbschaft oder Scheidung nicht mehr mit den betreffenden Parteien einvernehmlich auf einen Vermögensausgleich einigen können.
Das Wertgutachten ist vor Gericht als Beweismittel zugelassen, da es durch freie und öffentlich bestellte, vereidigte Immobiliengutachter erstellt wird.
Kosten und Inhalt eines umfangreichen Wertgutachtens
Ein Wertgutachten kann für jede Art von Immobilie erstellt werden. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt im Rahmen des sogenannten Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG). Je nach Immobilie kommen bei der Wertermittlung das Sachwertverfahren, das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Das Gutachten umfasst in der Regel 20 bis 30 Seiten und enthält neben den Berechnungen auch umfangreiche textliche Begründungen zum Wertansatz. Natürlich können Sie auch ein Kurzgutachten erstellen lassen, welches meist 2-3 Seiten lang ist und lediglich eine Stellungnahme zum Verkehrswert enthält. Diese Form des Wertgutachtens ist dann preislich günstiger, aber nicht mehr gerichtsfest.
Die Kosten für ein Immobilienwertgutachten sind abhängig vom Umfang und Art des Gutachtens. Für ein nicht gerichtsfestes Gutachten sind die Preise frei vereinbar zwischen Immobiliengutachter und Auftraggeber. Die Kosten für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind gemäß Gebührenanspruchsgesetz festgelegt und richten sich nach dem Wert der Immobilie (Gebührenanspruchsgesetz GebAG, Fassung ab 1.Jänner 2014).
In der Regel sind die Kosten von der Art und der Lage der Immobilie sowie deren Zustand abhängig. Auch spielen Art und Umfang des Gutachtens und der ermittelte Verkehrswert eine Rolle. Je höher der ermittelte Verkehrswert, desto höher sind auch die Kosten für das Wertgutachten. Im Einzelfall können die Kosten erheblich sein, wenn z.B. die Bewertung sehr kompliziert ist oder ungewöhnlich viele Informationen eingeholt werden müssen (z.B. bei Fruchtgenussrecht, Servitut, Erbbaurecht).
Anfrage Wertgutachten
Sie interessieren sich für ein kostenpflichtiges Wertgutachten für Ihre Immobilie? Dann füllen Sie einfach das untenstehende Formular aus. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot.
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