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Haus erben: Kosten, Erbschaftssteuer und Änderungen seit 2020

Mit dem Erbrecht-Änderungsgesetz kommen einige Neuerungen auf Erben zu, die eine Immobilie aus der Verlassenschaft erhalten. Auch bei Schenkungen zu Lebzeiten sind einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Erfahren Sie alles Wichtige zum aktuellen Erbrecht und zur Erbschaftssteuer.

1. Was ist bei der Erbschaft einer Immobilie zu beachten?

Neue Erbschaftsgesetze und Änderungen des Erbrechts sehen vor, welche Steuern und Richtlinien ab sofort für Sie als Erbe anfallen.

2. Welche Steuern fallen bei einer Erbschaft an?

Wenn eine Immobilie vererbt wird, müssen die Erben dafür die Grunderwerbsteuer entrichten. Bemessungsgrundlage dafür ist der Grundstückswert und nicht die Gegenleistung.

Tipp von immoverkauf24:

Wenn mehrere Personen das Haus erben, lässt sich die Grunderwerbsteuer senken.

3. Was hat sich durch das Erbrecht-Änderungsgesetz 2017 verändert?

Ab dem 1. Jänner 2017 können auch Lebensgefährten das Haus erben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verstorbene in seinem Testament keine anderen Erben eingesetzt hat und zum Todeszeitpunkt nicht verheiratet war. Außerdem muss der Lebensgefährte in den letzten drei Jahren mit dem Erblasser in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt haben.

4. Welchen Einfluss hat die Gesetzesänderung auf die Erbschafts-/Schenkungssteuer?

Bereits seit dem fallen bei Erbschaften und bei unentgeltlichen Übertragungen keine Erbschafts- und Schenkungssteuer (Immobilienertragsteuer) mehr an.

Hinweis von immoverkauf24:

Die unentgeltliche Übertragung von Grundstücken muss dem Finanzamt jedoch angezeigt werden und es wird die Grunderwerbsteuer erhoben.

5. Was versteht man unter dem gesetzlichen Erbrecht?

Das gesetzliche Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge. Dies ist der Fall, wenn der Verstorbene kein gültiges Testament über sein gesamtes Vermögen hinterlassen hat bzw. die eingesetzten Erben ihre Erbschaft nicht antreten.

Hinweis von immoverkauf24

Die Höhe des Erbteils ist gesondert geregelt. Gehören zu den Erben beispielsweise noch Kinder des Verstorbenen, erhält der Ehepartner ein Drittel der Verlassenschaft.

6. Wie setzt sich die gesetzliche Erbfolge zusammen?

Gesetzliche Erben sind die Ehegatten oder eingetragenen Partner und die Nachkommen. Hat der Verstorbene keine Kinder, so berücksichtigt die Erbfolge die Eltern und deren Nachkommen sowie die Großeltern und deren Nachkommen und anschließend die Urgroßeltern.

7. Welche Rolle spielt das Pflichtteilsrecht?

Mit dem Erbrechtänderungsgesetz 2017 wurde auch das Pflichtteilsrecht modernisiert. Demnach steht einem bestimmten Personenkreis ein Anteil aus der Verlassenschaft zu, selbst wenn der Verstorbene in seinem Testament einen anderen Erben bestimmt hat. Pflichtteilsberechtigte sind die Nachkommen und Ehegatten, mit dem Änderungsgesetz allerdings nicht mehr die Eltern.

Hinweis von immoverkauf24:

Das Pflichtteilsrecht spricht dem Berechtigten keine bestimmten Gegenstände als Pflichtteil aus dem Nachlass zu. Stattdessen kann er jedoch Geldforderungen gegen den Erben geltend machen.

8. Was muss bei der Schenkung bzw. Übertragung zu Lebzeiten beachtet werden?

Der Eigentümer einer Immobilie kann sein Objekt noch zu Lebzeiten an seine Nachkommen verschenken bzw. übertragen. Durch diesen Vorgang lassen sich mitunter spätere Streitigkeiten um das Erbe vermeiden und der Besitz bleibt im Kreise der Familie. Auch steuerliche Vorteile können bei der Entscheidung eine Rolle spielen. Für die Vermögensübertragung fällt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer an, die unentgeltliche Übertragung unterliegt jedoch der Grunderwerbsteuer.

9. Was versteht man unter einem Verlassenschaftsverfahren?

Bei einem Verlassenschaftsverfahren handelt es sich um ein Gerichtsverfahren, bei der die Übergabe der Verlassenschaft an die Erben veranlasst wird. Weiters geht es in diesem Verfahren darum, minderjährigen Beteiligten ihre Rechte zu sichern und den Letzten Willen des Verstorbenen auszuführen.

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