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Anbot zum Abschluss eines Kaufvertrags – darauf kommt es an

Beim Verkauf einer Immobilie kann der Makler die Kaufinteressenten dazu auffordern, ein Anbot einzureichen. Mit diesem An(ge)bot haben Verkäufer aber auch Makler eine schriftliche Willenserklärung in der Hand und sind dem erfolgreichen Vertragsabschluss einen Schritt näher. Welche rechtlichen Verpflichtungen das Anbot mit sich bringt und welche Angaben enthalten sein sollten, erfahren Sie hier.

1. Wann setzt der Verkäufer ein Anbot ein?

Anbot

Bevor der Kaufvertrag für eine Liegenschaft unterschrieben wird, können Kaufinteressenten ein Anbot beim Makler bzw. Verkäufer abgeben. Damit bekunden sie ihr Vorhaben, die Immobilie zum angegebenen Kaufpreis zu erwerben und demonstrieren ihre verbindliche Zusage. Für Sie als Verkäufer ist es empfehlenswert, interessierte Käufer zur Abgabe eines Kaufanbots aufzufordern. Dadurch lässt sich das Geschäft bereits vor der Ausfertigung des Kaufvertrags vereinbaren. Formulare für ein verbindliches Angebot kann der Makler zur Verfügung stellen. Dem Käufer steht es jedoch frei, sein eigenes Anbot zu formulieren. In der Zwischenzeit bis zum Notartermin können die Vertragsparteien alle wichtigen Punkte für den Vertrag klären.

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2. Was ist der Unterschied zwischen einem Anbot und dem Vertrag?

Ein Anbot durch den Käufer ist noch kein gültiger Kaufvertrag. Der Vertrag wird meist von einem Rechtsanwalt bzw. Notar verfasst und von allen Vertragsparteien unterschrieben, sobald sich diese über den Vertragsinhalt geeinigt haben. Ein Kaufanbot ist hingegen eine Erklärung durch den Kaufinteressenten, der das Objekt zu einem bestimmten Preis und unter gewissen Konditionen kaufen möchte. Der Verkäufer kann entscheiden, ob er mit dem Angebot einverstanden ist oder es ablehnt. Wenn dem Verkäufer durch den Makler ein Anbot präsentiert wird, kommt daher nicht sofort ein Kaufvertrag zustande. Der Verkäufer kann außerdem Angebote von mehreren Kaufinteressenten anfordern und daraus das beste Geschäft auswählen. Das Anbot enthält in der Regel nur die Hauptvertragspunkte und ist später beim Kaufvertrag um weitere Punkte zu ergänzen.

3. Was ist ein befristetes Anbot?

Kaufinteressenten können ihr Anbot befristen. Damit setzen sie dem Verkäufer eine Frist, innerhalb welcher dieser das Kaufanbot annehmen kann. Während dieser Frist sind die Käufer an ihr Angebot gebunden.

4. Was bedeutet die Unterschrift unter dem Anbot im rechtlichen Sinne?

Anbot

Wenn ein Kaufinteressent sein Angebot abgibt, ist er daran gebunden. Auch wenn noch kein Kaufvertrag unterschrieben wurde, kann der Käufer nur unter bestimmten Voraussetzungen von seinem Anbot zurücktreten. Anders verhält es sich für den Verkäufer. Dieser kann sich überlegen, ob er das Angebot annehmen möchte und zwischenzeitlich weitere Kaufangebote anderer Interessenten einholen. Hat sich der Verkäufer für ein Angebot entschieden und nimmt es an, so ist auch für ihn die Vereinbarung bindend. Ein Rücktritt vom Kaufangebot ist nur in folgenden Fällen möglich:

  • Das Kaufangebot wurde am Tag der ersten Besichtigung abgegeben und es handelt sich um eine Wohnimmobilie für die Selbstnutzung
  • Eine aufschiebende Bedingung, die im Anbot vereinbart wurde, ist nicht erfüllt worden
  • Eine wesentliche Bedingung ist nicht eingetreten und der Käufer ist dafür nicht selbst verantwortlich
  • Ein Vertragspartner ist mit seiner Leistung in Verzug geraten

Hinweis von immoverkauf24:

Ein Kaufinteressent kann in seinem Angebot vermerken, dass dieses vorbehaltlich der Finanzierung durch seine Bank unterworfen ist. Dieser Finanzierungsvorbehalt kann zum Widerruf berechtigen, falls die Finanzierung nicht genehmigt wird.

5. Was gehört alles ins Anbot? Eine Checkliste für Verkäufer

  • genaue Benennung des Kaufobjekts
  • Kaufpreis
  • Übergabezeitpunkt
  • falls zutreffend der Hinweis, dass die Immobilie bestands- und lastenfrei übergeben wird
  • Nebenkosten
  • mündliche Nebenabreden, die zwischen Makler bzw. Verkäufer und dem Kaufinteressenten getroffen wurden
  • Bindungsfrist

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