0800 – 400 483

Kostenlos anrufen & beraten lassen!

Gebäudeversicherung Immobilienverkauf

Gebäudeversicherung

Auch wenn eine Gebäudeversicherung heute nicht mehr Pflicht ist, hat fast jeder Immobilienbesitzer eine Wohngebäudeversicherung. Sie schützt die Immobilie vor Feuer, Wasser, Sturm und Hagel und bewahrt den Eigentümer vor dem finanziellen Ruin. Zudem können zusätzliche Risiken wie Elementarschäden und Überspannungsschäden zu gesonderten Konditionen mitversichert werden. Ziel der Gebäudeversicherung ist es, im Fall der Fälle eine Kostenabdeckung für den Wiederaufbau oder die Sanierung des Gebäudes zu garantieren. Nicht jede Wohngebäudeversicherung ist gleich und sollte daher vom Eigentümer genau geprüft, ggf. angepasst werden. Die Gebäudeversicherung gilt für das Gebäude und für alle dazugehörigen auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude (z.B. Schuppen) und Garagen, welche im Versicherungsschein genau bezeichnet wurden. Darin enthalten sind auch Einbauten, wie beispielsweise Einbauküchen, Bäder oder Heizungen, die fest in das Gebäude integriert sind und nicht von einem Dritten z.B. Mieter nachträglich eingebaut wurden.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Lassen Sie Ihre Immobilie von einem unseren Experten kostenfrei bewerten.

Wohnfläche
ca.
Baujahr
ca.

Was passiert mit der Gebäudeversicherung, wenn die Immobilie verkauft wird?

Beim Immobilienverkauf geht die Versicherung in der Regel auf den Käufer ab dem Moment über, ab dem er im Grundbuch steht.

Aber: hat der Eigentümer zuletzt die Prämie nicht mehr entrichtet, ist die Versicherung im Schadensfall nicht verpflichtet zu zahlen. Bereits einen Monat nach der Mahnung ist die Versicherung leistungsfrei und muss nicht mehr zahlen. Immobilienverkäufer sollten daher beim Verkauf die Police und die letzte Beitragsrechnung mit Zahlungsbeleg dem Käufer aushändigen, damit dieser sicher sein kann, dass sein Versicherungsschutz bis zur Eigentumsumschreibung besteht.

Bewerten Sie diese Seite

War dieser Artikel hilfreich?

4 / 5

16 Bewertungen seit 23.08.2012