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Grundbuchauszug - vor dem Hauskauf unbedingt beantragen

Erfahren Sie hier alles Wichtige zum Grundbuchauszug. immoverkauf24 klärt die fünf wichtigsten Fragen und zeigt Ihnen, wo Sie den Grundbuchauszug ganz schnell und kostengünstig beantragen können.

1. Was ist ein Grundbuchauszug?

Bei einem Grundbuchauszug handelt es sich um eine Abschrift aus dem Grundbuch, die alle Eintragungen zu einem Grundstück enthält. Das Grundbuch besteht aus dem Hauptbuch sowie dem Löschungsverzeichnis, weiteren Hilfsverzeichnissen, der Urkundensammlung und der Grundbuchsmappe.

Im Hauptbuch werden alle Grundbucheintragungen vorgenommen. Für jede Liegenschaft findet sich im Grundbuch eine Einlage, die mit einer Einlagenzahl gekennzeichnet ist.

2. Was steht im Grundbuchauszug?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das bei den Bezirksgerichten geführt wird. Es gibt Ihnen Auskunft zu den Eigentümern einer Immobilie, eingetragenen Pfandrechten, Baurechten sowie Dienstbarkeiten (z. B. ein Wegerecht) und Reallasten. Das Gutsbestandsblatt enthält die Grundstücksnummer und mit dem Eigentum verbundene Rechte und öffentlich-rechtliche Beschränkungen. Das Eigentumsblatt informiert darüber, wer die Eigentümer der Liegenschaft sind. Im Lastenblatt sind alle Belastungen eingetragen. Dazu gehören unter anderem Veräußerungs- und Belastungsverbote, Vorkaufsrechte, Dienstbarkeiten und Pfandrechte. Im Grundbuchauszug sind alle drei Blätter aufgeführt. Zudem finden sich in der Abschrift weitere Hinweise zu Wohnungseigentum und Baurechten.

immoverkauf24 Tipp

Ist im Grundbuch ein Pfandrecht eingetragen, bedeutet dies jedoch nicht zwingend, dass noch offene Verbindlichkeiten bestehen. Diese Eintragung gibt keine Auskunft über die Höhe der Schuld. Die Verbindlichkeiten können bereits vollständig getilgt sein.

3. Wer kann das Grundbuch einsehen?

Einsicht in das Grundbuch wird in Österreich grundsätzlich jeder Person gewährt. Hierfür muss kein bestimmter Grund bzw. kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Die Einsicht in das Hauptbuch und die Urkundensammlung lässt sich beim Gericht, bei Notaren oder online vornehmen. Zuständig für die Erteilung eines Grundbuchauszugs ist das Bezirksgericht. Während der Servicezeiten bzw. schriftlich haben Sie die Möglichkeit, den Grundbuchauszug persönlich anzufordern. Für die Abschrift sind mit Stand November 2016 13,70 Euro beim Bezirksgericht zu bezahlen. Alternativ können Sie auch Ihren Notar darum bitten, einen Grundbuchauszug zu beantragen und zu beglaubigen. Die Grundbuchanfrage ist außerdem über das Internet möglich, hierfür fallen unterschiedliche Gebühren je nach der Art der Anfrage an.

4. Wozu wird ein Grundbuchauszug benötigt?

Grundbuchauszug Kaufvertrag

Bevor Sie den Kaufvertrag für eine Immobilie unterschreiben, empfiehlt sich der sorgfältige Blick ins Grundbuch. Der Grundbuchauszug gibt Ihnen neben dem Namen des Eigentümers wichtige Hinweise darauf, ob das Grundstück mit Pfandrechten belastet ist. Hat der Verkäufer die Liegenschaft mit einem Immobilienkredit finanziert, ist die Gläubigerbank möglicherweise mit ihrem Pfandrecht eingetragen. Von Bedeutung sind außerdem Dienstbarkeiten, auf die Sie achten sollten. Beispielsweise kann als Dienstbarkeit das Recht eines Nachbarn eingetragen sein, das Grundstück überqueren zu dürfen. In diesem Fall wäre es Ihnen nicht erlaubt, diesen Zugang durch ein Gebäude oder Ähnliches zu versperren.

Solche und andere Dienstbarkeiten können die Nutzungsmöglichkeiten der Liegenschaft einschränken und sind daher vor dem Immobilienkauf abzuklären. Holen Sie Rat bei Ihrem Makler oder beim Notar ein, die Ihnen die Angaben im Grundbuch näher erläutern können.

Tipp von immoverkauf24:

Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, sollten Sie sich stets über den aktuellen Stand der Grundstückseintragungen im Grundbuch informieren. Insbesondere vorhandene Belastungen sind vom Verkäufer freizustellen, da diese andernfalls auf den neuen Eigentümer übergehen würden.

5. Wo lässt sich der Grundbuchauszug online bestellen und was sind die Kosten?

Sie möchten schnell und unkompliziert eine Einsicht ins Grundbuch vornehmen? Über die folgenden vom Bundesministerium für Justiz autorisierten Stellen können Sie den Grundbuchauszug online anfragen:

Für einen aktuellen Grundbuchauszug fällt mit Stand November 2016 eine Abfragegebühr von 3,36 Euro zuzüglich der Kosten der jeweiligen Verrechnungsstelle an.

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