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Kaufvertrag – Checkliste für den Hausverkauf

Mit einem schriftlich abgefassten Kaufvertrag besiegeln Sie den Verkauf Ihrer Liegenschaft. Alle zuvor im Kaufangebot oder mündlich getroffenen Vereinbarungen werden in den Kaufvertrag aufgenommen und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet.

1. Wer erstellt den Kaufvertrag beim Liegenschaftsverkauf?

Beim Verkauf einer Liegenschaft ist in Österreich ein schriftlicher Vertrag abzuschließen. Dieses Formerfordernis dient dem Schutz aller Vertragsparteien und stellt sicher, dass alle Vereinbarungen klar und eindeutig festgehalten sind. Grundsätzlich steht es dem Verkäufer und Käufer frei, den Kaufvertrag selbst zu erstellen.

Der Kaufvertrag wird erst mit der öffentlichen Beglaubigung gültig. Dazu wenden sich die Vertragsparteien an einen Notar bzw. an das zuständige Bezirksgericht.

Hinweis von immoverkauf24:

Durch Unterzeichnung und Beglaubigung des Kaufvertrags sowie die Kaufpreiszahlung geht die Liegenschaft noch nicht an den neuen Eigentümer über. Hierfür ist die Eintragung in das Grundbuch erforderlich.

2. Wann ist eine Treuhandschaft erforderlich?

Finanziert der Käufer die Liegenschaft durch einen Kredit, wird dieser durch ein verbüchertes Pfandrecht gesichert. In diesem Falle ist es empfehlenswert, den Kaufvertrag von einem Notar oder Rechtsanwalt treuhänderisch abwickeln zu lassen. Der Kaufpreis wird bei der Treuhandschaft erst an den Verkäufer überwiesen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören die Lastenfreistellungen des Grundstücks durch den Verkäufer und die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch.

Die treuhänderische Abwicklung schützt beide Vertragsparteien und beugt wirtschaftlichen Risiken beim Verkauf einer Immobilie vor.

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3. Worüber sollten sich Käufer und Verkäufer im Vertrag einig werden?

Verkäufer sind für gewöhnlich daran interessiert, ihre Haftung für Sach- und Rechtsmängel auszuschließen. Dies entbindet den Verkäufer jedoch nicht von seiner Pflicht, den Käufer über bekannte Mängel zu informieren. Verschweigt der Verkäufer diese arglistig, ist der Gewährleistungsausschluss ungültig.

Für die öffentliche Beglaubigung des Kaufvertrags, die Aufsandungserklärung und die Verbücherung im Grundbuch fallen Gebühren an. Verkäufer und Käufer sollten abklären, wer für diese Kosten aufkommt.

Tipp von immoverkauf24:

Um Verfahrensfehler zu vermeiden, ist es ratsam, den Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt oder Notar prüfen zu lassen. So können Sie alle Fragen vor der Vertragsunterzeichnung abklären.

4. Checkliste: alle wichtigen Inhalte für den Kaufvertrag (Immobilie)

  • Angaben zu den Vertragsparteien (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
  • Beschreibung des Kaufgegenstandes (Art der Immobilie, Adresse und weitere Informationen zum Grundbuchstand)
  • Kaufpreis und Zahlungsweise
  • Übergabe der Immobilie
  • Haftung für Sach- und Rechtsmängel
  • Aufsandungserklärung, durch die sich der Verkäufer mit der Eintragung des Käufers im Grundbuch einverstanden gibt
  • Angaben zu allen bücherlichen Rechten (z. B. Dienstbarkeit, Pfandrechte, etc.), dies kann durch einen Grundbuchauszug erfolgen, der dem Kaufvertrag als Anlage beigefügt wird
  • bei Eigentumswohnungen: Angaben zur Hausverwaltung und Sanierungsbedarf am Gebäude
  • Regelungen über die treuhändige Abwicklung
  • Vereinbarungen zu Gebühren
  • Angaben zur Einverleibung, d. h. der Erwerb des Eigentumsrechts durch Eintragung im Grundbuch
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