Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf
Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an? Wie hoch maximal? Wie Sie die Entschädigung vermeiden – Hier erhalten sie Tipps & Infos!
Sie möchten Ihr Haus verkaufen und haben noch einen länger laufenden Immobilienkredit? Die gute Nachricht zuerst: Als Kreditnehmer haben Sie das Recht, den Kreditbetrag vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Die schlechte Nachricht: Erfolgt die Rückzahlung während einer Fixzinsperiode oder wird die vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten, so kann eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der jeweiligen Bank fällig werden.
Vorfälligkeitsentschädigung – Grundlagen
Bei mit Immobilien besicherten Krediten (Hypothekarkrediten) kann zwischen der Bank und dem Kreditnehmer eine Kündigungsfrist von bis zu sechs Monaten oder bis zum Ablauf einer – im Kreditvertrag festgesetzten – Periode fixer Zinsen vereinbart werden.
Falls der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt und dabei die vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhält, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verrechnen. Sie stellt eine Kompensation für den durch die Kündigung entstandenen Vermögensnachteil der Bank dar und kann auch vorab zwischen den beiden Vertragsparteien vereinbart werden.
Die Vorfälligkeitsentschädigung darf maximal 1% des vorzeitig zurückbezahlten Betrages ausmachen.
Vorfälligkeitsentschädigung – Zinsschaden der Bank
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann dann verrechnet werden, wenn der Bank durch die Kündigung des Darlehensvertrags ein Refinanzierungs- und ein Margenschaden entsteht. Der Hintergrund: Der im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz liegt über dem aktuellen Zinssatz eines Ersatzgeschäfts.
Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf vermeidbar?
Wer sein Haus verkaufen möchte und gleichzeitig einen neuen Immobilienkauf anstrebt, sollte seinen bestehenden Kreditvertrag nicht kündigen und stattdessen die neue Immobilie als Kreditsicherheit in den Vertrag einbringen. Eine Bank wird diesem sogenannten “Objekttausch” allerdings nur zustimmen, wenn die neue Immobilie so werthaltig ist, dass der Kredit ungefährdet ist. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dass der künftige Käufer des Hauses in den bestehenden Kreditvertrag einsteigt. Diesem "Schuldnertausch“ stimmt die Bank allerdings nur bei Bonität des neuen Schuldners zu. Ob dieser über eine gute Bonität verfügt, lässt sich durch eine Bonitätsprüfung feststellen.
Außerdem muss auch der Käufer Interesse an dem Kreditvertrag haben, was nicht selbstverständlich ist. Kommt es zu einem Objekt- oder Schuldnertausch, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
Hausverkauf wegen Vorfälligkeitsentschädigung aufschieben?
Wer 10.000 oder 15.000 Euro Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss, kommt ins Grübeln, ob der Hausverkauf überhaupt Sinn macht. Allerdings sollte man bedenken, dass man mit der Kreditablösung künftig keine Zinszahlungen leisten muss und einen Betrag einspart, der über den Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung liegt. Auch ein künftiger Kredit lässt sich in einem niedrigen Zinsumfeld günstiger abschließen. Im Vordergrund der Entscheidung sollte die Frage stehen, ob das Haus benötigt wird und welcher Verkaufspreis erzielbar ist.
Kostenlose Hausbewertung als Entscheidungsbasis
Nutzen Sie unsere kostenlose Hausbewertung und informieren Sie sich über eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung und den erzielbaren Verkaufspreis. Entscheiden Sie danach, ob Sie ihr Haus verkaufen möchten.
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