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Wissenswertes über das Wohnrecht

Ein lebenslanges Wohnrecht ist vor allem für ältere Immobilieneigentümer interessant, die das Haus an ihre Nachkommen verschenken möchten. Damit können sie der Familie steuerliche Vorteile verschaffen und dürfen trotzdem weiterhin in der Immobilie wohnen. Hier der Überblick, welche Rechte & Pflichten ein Wohnrecht mit sich bringt, ob eine Löschung möglich ist und was beim Vererben und Verkaufen wichtig ist.

1. Was ist ein Wohnrecht?

Bei einem Wohnrecht handelt es sich um eine Vereinbarung, die das Recht einräumt, die Immobilie weiterhin zu nutzen.

Häufig kommt das Wohnungsgebrauchsrecht bei der Ausgestaltung von Schenkungs- und Übergabeverträgen zur Anwendung.

Wenn der Schenkende seinen Wohnsitz nicht aufgeben möchte, kann er ein Wohnrecht auf Lebenszeit in den Vertrag aufnehmen.

2. Welche Rechte und Pflichten bringt das Wohnrecht mit sich?

Dem Berechtigten wird das Recht eingeräumt, die Immobilie oder Teile des Hauses zu nutzen bzw. zu bewohnen. Im Gegenzug muss er für die Heiz- und Stromkosten aufkommen sowie für notwendige Reparaturarbeiten zahlen.

Hinweis von immoverkauf24:

In der Praxis hat es sich bewährt, eine Vereinbarung zu den anfallenden Kosten in den Vertrag aufzunehmen. So lässt sich klar regeln, wer die Abgaben und Gebühren zu tragen hat.

3. Wie unterscheidet sich das Wohnrecht vom Mietrecht?

Auch wenn die beiden Begriffe mitunter synonym verwendet werden, sind die Rechte voneinander abzugrenzen. Das Mietrecht ist im MRG (Mietrechtsgesetz) geregelt, wohingegen sich das Wohnungsgebrauchsrecht im §521 ABGB wiederfindet und auf die Wohnungsbenützung bezieht.

4. Was ist ein Gebrauchsrecht? Was ist ein Fruchtgenussrecht?

Ein Wohnrecht wird entweder als Gebrauchsrecht oder als Fruchtgenussrecht eingetragen. Das Gebrauchsrecht räumt das Recht ein, selbst in der Immobilie zu wohnen. Wird hingegen ein Fruchtgenussrecht vereinbart, darf der Berechtigte die Wohnung außerdem vermieten.

5. Wo wird das Wohnrecht vermerkt?

In der Regel wird das Wohnrecht durch Eintragung im Grundbuch vermerkt. Erfolgt kein Vermerk im Grundbuch, kann der Berechtigte sein Recht gegenüber Dritten nicht durchsetzen. Sein Wohnrecht ist in diesem Fall nur im Innenverhältnis, d. h. gegenüber der beschenkten Person gültig.

Tipp von immoverkauf24:

Stellen Sie bei einer Schenkung bzw. Übergabe der Immobilie sicher, dass Ihr Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist. Wird die Immobilie wieder verkauft, verlieren Sie andernfalls Ihre Rechte.

6. Beeinflusst das Wohnrecht meinen Immobilienverkauf?

Das Wohnungsgebrauchsrecht hat in der Tat einen Einfluss beim Immobilienverkauf, da es den Wert des Hauses beeinflussen kann. Die eingetragene Belastung wird für viele potenzielle Käufer ein eher negativer Faktor sein.

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7. Ist das Wohnrecht vererbbar?

Ein Wohnrecht endet grundsätzlich mit dem Ableben des Berechtigten oder nach Ablauf der fest vereinbarten Zeitdauer. Vererbt werden kann das Recht daher nicht.

8. Wie lässt sich ein Wohnrecht löschen? Wann erlischt es?

Ein Gebrauchsrecht oder Fruchtgenussrecht an einer Immobilie erlischt erst, wenn der Berechtigte sein Recht für mehr als 30 Jahre nicht ausübt. Nach Ablauf dieser Dauer lässt sich die Eintragung löschen. Selbst wenn der Berechtigte längere Zeit abwesend ist oder beispielsweise aufgrund seines Alters ins Pflegeheim umziehen muss, behält er nach wie vor sein Wohnrecht.

9. Wann ist ein Fruchtgenussrecht sinnvoller als ein Wohnrecht?

Wenn Sie die Immobilie voraussichtlich nicht dauerhaft selbst nutzen wollen, sollten Sie ein Recht auf Fruchtgenuss vereinbaren. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, die Wohnräume an einen Mieter zu vermieten und ein regelmäßiges Einkommen zu generieren.

10. Was muss beim Wohnrecht in Bezug auf die Steuern berücksichtigt werden?

Wird eine Immobilie innerhalb des Familienverbands übergeben, handelt es sich um einen unentgeltlichen Erwerbsvorgang und das Wohnrecht bleibt als Gegenleistung unberücksichtigt.

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