EuGH Urteil: Bei Grundstückverkauf ist ein Notar notwendig
Der Europäische Gerichtshof hat sich mit seinem jüngsten Urteil für die österreichische Regelung, dass bei Grundstücksverkauf ein Notar eingeschaltet werden soll, ausgesprochen. Es ist bei Grundstückstransaktionen nicht in jedem EU-Land ein Notar notwendig. Eine in Tschechien lebende Österreicherin wollte für einen Grundstücksverkauf keine notarielle Beglaubigung wahrnehmen und hatte diesbezüglich den Europäischen Gerichtshof eingeschaltet.
Dieser erklärte die Überprüfung von Grundbucheintragungen durch vereidigte Notare jedoch für notwendig.
Bezirksgericht Freistadt lehnte Grundbucheintragung vorerst ab
Veräußert werden, sollte der Anteil einer Österreichischen Liegenschaft. Beglaubigt wurde dies, im Einklang mit tschechischem Recht, von einem Rechtsanwalt. Doch das Bezirksgericht Freistadt lehnte die Bewilligung dieser Eintragung ins Grundbuch ab, da in Österreich die Unterschrift notariell oder gerichtlich beglaubigt werden muss. Im Urteil des EuGH heißt es, dass es sich bei der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung jedoch um den Schutz der ordnungsgemäßen Rechtssicherung handelt.
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