Grillen am Balkon und im Garten - was erlaubt ist und worauf Sie achten sollten
Die Grillsaison ist eröffnet – mit den ersten warmen Sonnenstrahlen ertönt der Startschuss für den ersten Grillabend. Doch darf ich überhaupt auf meinem Balkon grillen? Und worauf sollte ich beim Grillen im Garten oder auf der Terrasse achtgeben? Wann man wo grillen darf, ist von der Region abhängig. Wir geben Ihnen praktische Tipps für die perfekte Grillparty und klären Sie zu den wichtigsten Regeln rund ums Grillen auf.
Auf dem Balkon grillen: Zuerst im Mietvertrag nachschauen
Selbst wer wegen hoher Grundstückspreise noch keinen Garten besitzt, möchte sich das Grillvergnügen nicht entgehen lassen. Und das ist dank der österreichischen Gesetzgebung in den meisten Fällen auch möglich. Ein generelles Grillverbot sieht das Gesetz nicht vor. Dennoch gilt beim Grillen, die gegenseitige Rücksichtnahme zu beachten. Wenn unangenehmer Rauch und starke Gerüche durch die Fenster der Nachbarwohnung eindringen, kann sich der Bewohner nebenan zur Wehr setzen. Nur eine Geruchsbelästigung im ortsüblichen Maß muss der Nachbar dulden. Wer sein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft nicht aufs Spiel setzen möchte, gibt einfach kurz in der Umgebung Bescheid. So können die anderen Bewohner einfach ihre Fenster schließen und keiner fühlt sich gestört. Dies gilt übrigens ebenso für Mietwohnungen wie auch für Wohnungseigentum.
Wohl aber kann der Mietvertrag bzw. die Hausordnung das Grillen auf dem Balkon untersagen. Prüfen Sie also besser, was bei Ihnen im Haus bezüglich Holzkohlegrill, Elektrogrill & Co. erlaubt ist und was nicht. Denken Sie außerdem an die Ruhezeiten: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr dürfen Sie Ihre Umgebung nicht mit lautem Krach belästigen. Verlegen Sie Ihre illustre Runde daher besser ins Wohnzimmer und halten Sie die Gespräche auf dem Balkon auf moderater Lautstärke.
Im Garten grillen: Auch hier ist nicht alles erlaubt
Grillregeln gelten in Österreich nicht nur für Grillfreunde, die in Miete wohnen. Auch wer ein Haus sein Eigen nennt, sollte die Landesgesetze diesbezüglich kennen. Diese schreiben vor, mit welchen Materialien Sie die Glut für Steak, Fisch, Gemüse und andere Grillspezialitäten anheizen dürfen. Kohle und Gas sind erlaubt, alle anderen Brennmaterialien stehen dagegen auf der Verbotsliste. Ihre Küchenabfälle, Müll und andere Dinge gehören also weder auf dem Grill noch im Lagerfeuer verbrannt. Offene Feuerstellen auf dem Boden sind grundsätzlich untersagt. Verwenden Sie besser eine sichere Feuerstelle, um die Gefahr von unkontrollierten Bränden zu vermeiden. Ein Feuerplatz aus feuerfestem Beton erfüllt diesen Zweck und lässt sich mit einem Grillrost gleich noch zum Anbraten Ihrer liebsten Grillgenüsse verwenden.
Sicher grillen: Tipps für gelungenen Grillspaß
Passen Sie beim Grillen im Garten darauf auf, dass der Qualm nicht direkt auf die Terrasse des Nachbarn weht. Als Aufstellplatz für den Griller eignet sich am besten ein windgeschützter Platz. Achten Sie darauf, dass der Griller fest auf dem Boden steht und nicht wackelt. Viele Unfälle lassen sich so vermeiden. Kinder sollten nicht in der Nähe des Grillers spielen, die Gefahr von Verletzungen ist einfach zu groß. Halten Sie zudem Löschgeräte bereit für den Fall, dass trotz aller Vorsicht fliegende Funken die Hecke in Brand setzen sollten. Spiritus und andere Brandbeschleuniger haben am Griller nichts zu suchen.
Unbeschwert grillen auf öffentlichen Grillplätzen
Bei Ihnen im Haus ist das Grillen nicht erlaubt? Oder Sie wollen sich den Ärger mit dem Nachbarn ersparen? Eine gute Alternative bieten da öffentliche Grillplätze und Grillzonen. Eine Übersicht zu allen Grillplätzen in Österreich finden Sie hier. Lesen Sie sich vorher aber die Hinweise zum öffentlichen Grillen in Ihrer Stadt durch. In Wien dürfen Sie z. B. nur mit Holzkohle, Holzbriketts und mitgebrachtem trockenem Holz grillen. Feuerholz im nahe gelegenen Wald einzusammeln, ist dagegen nicht erlaubt. Auch dürfen Sie nicht Ihren Gasgrill mitbringen. In einigen Regionen darf nur tagsüber während festgelegter Zeiten gegrillt werden, in anderen Gebieten sind auch nächtliche Grillfeste erlaubt.