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Neue Berechnung der Grunderwerbssteuer ab 2016

Steuer 10.11.2015 Niels Jacobsen
Haus auf freiem Grundstück

Ab dem 1. Jänner 2016 wird in Österreich zur Berechnung der Grunderwerbssteuer nicht mehr der Einheitswert der jeweiligen Immobilie herangezogen, sondern der Verkehrswert. Für zukünftige Immobilienbesitzer, welche ein Haus erben oder gar geschenkt bekommen, kann hier eine neue Kostenfalle entstehen.

Doch welche Kosten entstehen wenn der Verkehrswert den Einheitswert ersetzt?

Besonders schwerwiegend werden hier Haus- & Grundbesitzer in Toplagen betroffen sein, da es in diesen Gegenden seit Jahren horrende Preissteigerungen gegeben hat. Immobilien um Wien herum oder auch in Westösterreich werden somit eine starke Erhöhung der Grunderwerbssteuer zu verkraften haben, da der Verkehrswert hier bereits um einiges höher ist als der Einheitswert. Die Immobilienpreise in Wien steigen bereits seit Jahren. Statt zwei Prozent des dreifachen Einheitswertes werden neuerdings ein halber (Immobilienwert bis 250.000 Euro) bis dreieinhalb Prozent (Immobilienwert bis zu 400.000 Euro) zu zahlen sein.

Ludwig Bittner, Präsident der österreichischen Notariatskammer, warnt bereits vor: ,,Es wird Leute geben, die sich die Übergabe einer Immobilie, die seit Generationen in der Familie ist, nach dem 1. Jänner nicht mehr leisten können.“.

Für kleinere und günstigere Immobilien (bis 250.000 Euro), welche sich in Randlagen befinden (Waldviertel oder beispielsweise Südburgland) können jedoch finanzielle Vorteile entstehen. Bei durchschnittlich hohen Einheitswerten, und nicht gegebenem Verkehrswert (bei mangelndem Kaufinteresse), wird die Grunderwerbssteuer günstiger.

Die offizielle Verordnung zur Ermittlung des Verkehrswertes fehlt jedoch noch. Sie regelt die Normen wie der Verkehrswert in Zukunft zu berechnen ist und ist somit ausschlaggebend für die Ermittlung der Grunderwerbssteuer. Handfeste Details werden bis Mitte November erwartet. Bis dato diskutiert das Finanzministerium über eine unbürokratische und leicht zu handhabende Lösung.

Schätzgutachten sind vorab ein Weg, um den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln, verursachen jedoch Kosten. Wer beispielsweise eine Immobilie im Wert von 500.000 Euro einer Schätzung unterziehen will, bezahlt für ein Gutachten 3.000 Euro. Günstiger ist ein Beratungsgespräch beim eigenen Rechtsanwalt (ca. 120 Euro). Unsicherheiten mit dem Umgang der eigenen Immobilie und erste Informationen können hier preiswerter eingeholt werden.

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