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Neue Steuerreform: Steuererhebung bei Immobilienverkauf

Steuer 28.07.2015 Svenja Rohwedder
Grunderwerbsteuer

Regierungsvorlage sieht vor: 30% Immobilienertragsteuer und Wegfall des Inflationsabschlages nach 10 Jahren Haltefrist.

Im Zuge der geplanten Steuerreform zum 1.1.2016 steigt die Steuer auf den Veräußerungsgewinn bei Immobilienverkäufen. Der Wertzuwachs wird dann ab 1.1.2016 mit 30% besteuert. Ein Inflationsabschlag nach 10 Jahren Haltezeit fällt ganz weg. Bislang betrug der besondere Steuersatz 25%.

In den letzten Jahren wurde die Steuer beim Immobilienverkauf drastisch erhöht. Bis 2012 zahlte man keine Immobilienertragsteuer. 2012 wurde eine Steuer von 25% auf den Wertzuwachs eingeführt, vorausgesetzt es kann keine Ausnahmeregelung angewendet werden. Bei der Immobilienertragsteuer ist es nach dem derzeitig gültigen Gesetz möglich, ab dem 11. Besitzjahr jährlich 2% des Wertzuwachses durch den Inflationsabschlag steuerlich geltend zu machen. Hat also ein Eigentümer eine Immobilie seit 35 Jahren in seinem Besitz, so kann er bis dato die anfallende Steuer auf den Wertzuwachs auf das gesetzliche Minimum von 12,5% reduzieren. Diese Möglichkeit soll es künftig nicht mehr geben. Die Immobilienertragsteuer beträgt nach Inkrafttreten der Novelle für Neugrundstücke generell 30%, bei Altfällen erhöht sich die effektive Steuerbelastung von 3,5 auf 4,2%. Besonders Käufer, die vor 2012 ein Haus oder eine Wohnung anschafften, werden von der Neuregelung betroffen sein. Viele hiervon planten noch, unter Berücksichtigung des Inflationsabschlages, nach 10 Jahren steuerlich vorteilhaft zu verkaufen.

Die Besteuerung der Einnahmen aus Veräußerungsgewinnen gilt nicht für die unter der Seite Immobilienertragsteuer genannten Ausnahmen.

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