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Neues Mietrecht in Österreich? Was Mieter und Vermieter erwartet

Trends 31.01.2020 Magister Johannes Strasser
Neuerung Maklerprovision

Lange wurde darüber politisch gestritten – nun soll es endlich soweit kommen: Die neue türkis-grüne Bundesregierung möchte das Mietrecht anpassen und die Maklerprovision für Mieter streichen. Dieser Artikel zeigt, was Mieter und Vermieter über diese Änderung wissen sollten und welche weiteren politischen Vorstöße die Immobilienwirtschaft beeinflussen dürften.

Die Abschaffung der Maklerprovision für Mieter – ein politischer Zankapfel

Dass es in diesem Jahr zu einer Änderung des Mietrechts kommen soll, hängt in erster Linie mit einem Kurswechsel der ÖVP zusammen, die vor der Nationalratswahl zusammen mit der FPÖ noch gegen eine Abschaffung der Maklerprovision gestimmt hatte. Das hat sich aber mit der neuen Regierungsbildung geändert und so wurde dieser Punkt nun doch im neuen Regierungsprogramm verankert.

Was bedeutet die Abschaffung der Maklerprovision?

Durch die geplante Revision des Mietrechts sollen Mieter künftig nicht mehr für das Honorar von Maklern bezahlen müssen. Während heute Immobilienmakler neuen Mietern bis zu zwei Monatsmieten in Rechnung stellen können, so sollen zukünftig allein die Vermieter diese Kosten tragen. Dieses sogenannte „Bestellerprinzip“, das zum Beispiel in Deutschland schon länger gilt, wird als finanzielle Entlastung für die Mieter in Österreich betrachtet.

Kritik am neuen Mietrecht seitens der Makler

Doch es regt sich auch Kritik: nicht in erster Linie gegen das Bestellerprinzip, sondern gegen die Abschaffung der Doppelmaklerschaft. Denn diese würde laut Georg Spiegelfeld, Präsident des Immobilienrings Österreich zum Schutz der Mieterrechte beitragen.

Viele Immobilienbesitzer würden es sich fortan zweimal überlegen, ob sich die Inanspruchnahme von Maklerleistungen für sie lohnt. Denn dank Immobilienplattformen sei das Vermieten mittlerweile auch ohne Makler unkompliziert und wesentlich günstiger möglich.

Spiegelfeld meint dazu: „Die Abschaffung der Maklerprovision klingt grundsätzlich verlockend und nach einer finanziellen Erleichterung für Mieter. Allerdings befindet sich der Mieter dann im rechtsfreien Raum, denn der Makler haftet nur für seinen Auftraggeber.“ (Quelle)

Wenn Vermieter auf die Leistungen eines professionellen Maklers verzichten, dann steige die Gefahr von Fehleinschätzungen und missbräuchlichen Mietverträgen. Ohne Makler sei nach Aussage Spiegelfelds der „kreativen Gestaltung von Mietverträgen keine Grenze gesetzt“.

Denn im Gegensatz zu Maklern würden beratende Anwälte, Notare, Arbeiterkammern oder der Verein des Konsumentenschutzes sowie Gewerkschaften in der Regel keine Haftung für die Mieter beim Abschluss eines Mietvertrags übernehmen.

Das Risiko von unrechtmäßigen Vertragsverhältnissen mit überzogenen Preisen sei somit höher. Auch Betrugsfälle wie die Vertuschung von Baumängeln komme ohne die Aufsicht von Maklern häufiger vor.

Das österreichische Mietsystem sei mit seinen zahlreichen Ausnahmen und Sonderfällen sowieso schon komplex und ohne ausgewiesene Fachpersonen seien viele Vermieter nicht imstande, Wohnungsvermietungen richtig abzuwickeln, so die Aussage des Immobilienrings Österreich.

Weitere vorgesehene Anpassungen des Mietrechts

Es gibt noch weitere Änderungen beim Mietrecht, welche die neue Regierung vorsieht: Um den Erwerb von Wohneigentum zu fördern, soll zusätzlich das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz angepasst und Ansparmodelle für den Mietkauf geschaffen werden. So würden Mieter nach einer bestimmten Zeitspanne Anspruch auf den Erwerb ihrer Wohnung erhalten – und das ohne zusätzlichen Eigenkapitaleinsatz beim Kauf. Finanziert würde dieser Kauf durch einen monatlichen Mietzuschlag von unter 2 Euro.

Es bleiben allerdings noch offene Fragen, zum Beispiel im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Mieters oder falls der Mieter nach Ablauf des Refinanzierungszeitraums die Wohnung doch nicht erwerben möchte. Wie die geplanten Neuerungen genau umgesetzt werden und wann sie in Kraft treten, wird sich erst in den nächsten Monaten und Jahren zeigen.

Das neue Regierungsprogramm sieht außerdem noch weitere, eher technische Anpassungen beim Mietrecht vor. So soll der Vorsteuerberichtigungszeitraum beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption von 20 auf 10 Jahre verkürzt werden.

Weitere Neuerungen, die den Immobilienmarkt betreffen

Nicht nur beim Mietrecht sieht die neue Regierung Reformen vor. Auch die Themen Wohnbauförderung und Klimaschutz sollen in Zukunft stärkeres Gewicht erhalten.

So verfolgen ÖVP und Grüne das Ziel, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum zu verbessern. Dazu sollen Massnahmen gegen den Leerstand von Wohnraum ergriffen werden – wie ein Verbot des Zweitwohnungsbaus im geförderten Mietverhältnis. Für Land in öffentlichem Besitz – zum Beispiel der ÖBB – ist beim Grundstücksverkauf zudem eine verstärkte Berücksichtigung von gefördertem Wohnbau vorzusehen.

Um den ökologisch nachhaltigen Wohnungsbau zu fördern, sollen in Zukunft Wohnbaufördermittel nur noch bei umweltschonender Bauweise vergeben werden. Die Länder werden dazu aufgefordert, in ihren Bauordnungen klimarelevante Maßnahmen aufzunehmen. 

Auch bei der Raumordnung ist ein Paradigmenwechsel in Richtung einer nachhaltigeren Entwicklung vorgesehen. So soll die Zersiedlung und Überbauung von Grünflächen eingedämmt und mehr auf Nachverdichtung und Innenentwicklung gesetzt werden – ähnlich wie dies Deutschland und die Schweiz seit einigen Jahren vorantreiben.

Die nächsten Monate werden zeigen, welche Massnahmen die Regierung mit höchster Priorität vorantreibt und was die Auswirkungen für den hiesigen Immobilienmarkt sein werden.

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