Reform der Grunderwerbsteuer: Die Auswirkungen der Erhöhung
Die jüngsten Steuerreformen bezüglich der Grunderwerbsteuer haben dazu geführt, dass immer mehr junge Menschen zu Immobilieneigentümern geworden sind. So kletterte der Anteil der 25-29 Jährigen, die eine eigene Immobilie besitzen, seit dem Jahr 2015 von 38 auf 49 Prozent.
Insgesamt nennen mittlerweile 62 Prozent der Österreicher eine private Immobilie ihr Eigen. Die Grunderwerbsteuer wurde am 1. Jänner 2016 erhöht. So kam es bereits im Vorfeld zu zahlreichen, familieninternen Übergaben der Liegenschaften. Veröffentlicht wurden die neuen Daten nun von der Notariatskammer.
Die Immobilie bleibt Anlageobjekt Nummer eins – Erbschaften nehmen zu
Präsident Michael Lunzer sieht in der Erhöhung der Grunderwerbsteuer, welche mit der Erhöhung der Immobilienertragsteuer nahezu einherging, den klaren Grund für die Verschiebung des Alters unter den Immobilieneigentümern. ,,Die Zahlen belegen, dass in den jüngeren Altersgruppen der Anteil an Privat-Immobilienbesitzern ansteigt“, steht in der Pressemitteilung der Notariatskammer für Niederösterreich, Wien und dem Burgenland. Unter den älteren Eigentümern bricht der Wert für Immobilienbesitz jedoch keineswegs ein: 66 Prozent der über 50-Jährigen gaben an mindestens eine Immobilie im Besitz zu haben. Die Immobilie bleibt in Österreich Anlageobjekt Nummer eins – auch in Zeiten in denen immer mehr Österreicher ein Haus erben.
Was tun im Falle einer Immobilienerbschaft? Notare sehen Beratungsbedarf
Dass die These der Notare einen wahren Kern hat zeigt auch den Anteil der Erbschaftsübergaben. 22 Prozent der Immobilien wurden geerbt – ein Anstieg von vier Prozent seit 2015. ,,Die Zahl der Erbschaften wird weiter steigen“, so Luzner. Am höchsten ist der Wert derzeit in Wien (22,8 Prozent). Hier sehen die Experten dringenden Beratungsbedarf – auch seitens der Immobilienmakler. Viele frischgebackene Immobilienerben wollen ihr neues Haus verkaufen. Inwiefern die Steuerreformen sich diesbezüglich auf das Jahr 2017 auswirken – das bleibt laut Notariatskammer jedoch noch abzuwarten.