Mietnomaden und Mietbetrüger schnell loswerden
Ihre neuen Mieter haben sich nach dem Einzug als Mietnomaden entpuppt? Wenn Mieter ihren Zahlungen nicht nachkommen und die Wohnung verwüsten, kann dies für Eigentümer schnell zu einem großen finanziellen Problem werden. Daher ist es ratsam, Mietnomaden frühzeitig zu erkennen und sie möglichst zügig aus der Wohnung zu entfernen.
Inhalt dieser Seite:
1. Wann ist ein Mieter ein Mietnomade?
Die beste Abhilfe bei Mietnomaden ist, sie als solche bereits vor der Wohnungsübergabe zu erkennen und erst gar nicht einziehen zu lassen. Ganz einfach ist dies jedoch nicht, da Mietnomaden häufig geschickt vorgehen und sich ihre Absichten nicht ansehen lassen. Gepflegte Kleidung und ein seriöses Auftreten sind daher kein Garant. Wichtig ist es bei der Wohnungsvermietung, die Bewerber genau unter die Lupe zu nehmen und mögliche Ungereimtheiten aufzudecken. Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags ist es ratsam, die folgenden Schritte einzuhalten:
1. Lassen Sie sich vom Mieter eine Mieterselbstauskunft geben. Die Selbstauskunft zur Vorlage lässt sich beim KSV1870 bestellen und kostet 29,80 Euro inklusive Porto.
2. Machen Sie eine Kopie vom Lichtbildausweis des Mieters.
3. Lassen Sie sich Gehaltsnachweise zeigen und fordern Sie vom Arbeitgeber eine Bestätigung an, dass der Mieter noch immer dort beschäftigt ist.
4. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie den Mieter auch um eine Strafregisterbescheinigung bitten.
5. Vereinbaren Sie im Mietvertrag unbedingt eine Kaution in Höhe des maximal erlaubten Betrags und lassen Sie sich diese vor der Schlüsselübergabe bezahlen.
Hinweis von immoverkauf24:
Zwischen Mietnomaden und zahlungsunfähigen, in Not geratenen Mietern ist zu unterscheiden. Mietnomaden setzen es darauf an, ihre Miete nicht zu bezahlen. Nicht selten hinterlassen sie die Immobilie in einem demolierten und vollgemüllten Zustand. Auf den Vermieter kommen dann Entrümpelungen, Reparaturen und Reinigungsarbeiten zu.
Sie möchten Ihre Immobilie vermieten? Wenden Sie sich an einen professionellen Immobilienmakler in Ihrer Stadt. Der Makler kümmert sich um den Bewerbungsprozess und holt alle erforderlichen Dokumente und Informationen vom neuen Mieter ein.
2. Welche Wohnungen werden häufig von Mietnomaden angemietet?
Mietnomaden finden sich in allen sozialen Schichten der Gesellschaft, weshalb auch ihre anvisierten Wohnobjekte breit gefächert sind. Erfahrene Mietnomaden entwickeln mit der Zeit gewisse Vorgehensweisen, die ihnen den Betrug erleichtern. Beliebt sind bei den Mietbetrügern vorwiegend Gegenden mit hohem Leerstand. Bei leer stehenden Objekten sind Vermieter häufiger bereit, die Angaben des Bewerbers nicht so genau zu prüfen. Opfer sind oftmals auch private Vermieter, die sich mit der Selbstauskunft und solchen Angelegenheiten nicht genau auskennen. Sie lassen sich schneller täuschen und sind daher öfter von Mietnomaden betroffen als größere Hausverwaltungen mit strengen Prüfprozessen. Auch vor teuren Mietwohnungen schrecken Mietnomaden nicht zurück. Da sie ohnehin nicht vorhaben die Miete zu bezahlen, ist für sie die Höhe der Mietkosten unerheblich.
3. Wo finden Vermieter bessere Informationen zu Mietnomaden?
Während es in anderen Ländern wie im benachbarten Deutschland bereits Datenbanken gibt, können Vermieter hierzulande nicht nach Mietnomaden suchen. Eine Initiative dazu wurde abgewehrt, da der Mieterschutzverband darin die Persönlichkeitsrechte von Mietern verletzt sah. Vermieter sollten daher unbedingt die Mieterselbstauskunft nutzen und die anderen Tipps berücksichtigen.
Hinweis von immoverkauf24:
Für Vermieter kann es sinnvoll sein, eine Mietausfallversicherung abzuschließen. Diese schützt zum Teil vor den finanziellen Verlusten, wenn ein Mietnomade seinen Mietzins nicht leistet.
4. Wie sollten Vermieter mit Mietnomaden umgehen?
Durchschnittlich verursachen Mietnomaden dem Vermieter einen Schaden in Höhe von 20.000 bis 40.000 Euro. Aufkommen muss der Vermieter für Prozess- und Anwaltskosten, für die Räumung sowie gegebenenfalls für notwendige Sanierungen und Entrümpelungen. Gerade für private Vermieter und Eigentümer mit kleinerer Kapitalanlage kann ein solches Problem zur Finanzfalle werden und die Existenz gefährden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die Rechtswege zu nutzen und Mietnomaden zum Auszug zu bewegen. Zahlt der Mietpreller keinen monatlichen Zins und reagiert nicht auf die Kündigung, können Sie eine Zahlungs- und Räumungsklage beim Bezirksgericht einlegen. Mitunter kann es bis zu einem Jahr dauern, bis das Gericht über die Delogierung (Zwangsräumung) entscheidet und die Exekution bewilligt.
Hinweis von immoverkauf24:
Selbsthilfe kann dem Vermieter größeren Schaden verursachen als nutzen. Daher sollte der Vermieter das Türschloss nicht ohne Räumungstitel einfach selbst austauschen.
5. Welche Schritte kann der Vermieter nach dem Auszug unternehmen?
Sind die Mietnomaden ausgezogen oder wurde die Wohnung zwangsgeräumt, wird für den Vermieter das ganze Ausmaß deutlich. Viele Wohnungen müssen zunächst gereinigt werden, mitunter ist auch ein Kammerjäger erforderlich. Bevor die Immobilie wieder neu vermietet werden kann, muss der Eigentümer einiges an Geld investieren. Für die Schäden müssen die Mietnomaden aufkommen. Diese für ihren Betrug zu belangen, ist jedoch ein schwieriges und langwieriges Verfahren und nur selten von Erfolg gekrönt. Nicht jeder Vermieter kann sich die Sanierung der Räume leisten oder ist zeitlich in der Lage, sich darum zu kümmern. Als Alternative bleibt da der Immobilienverkauf.
Die Wohnung kann auf dem Immobilienmarkt als renovierungsbedürftig angeboten werden und findet so einen Käufer, der bereit ist, selbst Hand anzulegen. Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und sich dadurch Ihre finanziellen Auslagen zurückholen? Bei immoverkauf24 können Sie sich einen Immobilienmakler für den Verkauf kostenlos und unverbindlich über die Maklerempfehlung empfehlen lassen.